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Im Rahmen des Europäischen Schutzgebietssystems Natura2000 ist das Projektgebiet auch nach Europäischem Recht – gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - als FFH-Gebiet unter Schutz gestellt. Es gehört sowohl zum FFH-Gebiet „Emmericher Ward“ (DE 4103-302) als auch zum FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE 4405-301).

 

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