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Biologe Dr. Thomas Chrobock ist entsetzt. Im neuen Landeswassergesetz ist geplant, Gewässerrandstreifen bis auf Hanglagen zu streichen. Damit würden wichtige Pufferzonen wegfallen. Werden neben Bächen und Flüssen Pflanzenschutzmittel benutzt, können diese nun ungehindert ihren Weg in die Gewässer finden. „Es sind leider nur zehn Prozent unserer Gewässer in einem guten ökologischen Zustand in Deutschland“, berichtet Chrobock. „Und besser wird es mit der geplanten Gesetzesänderung bestimmt nicht.“ Die Gewässerrandstreifen spielen zudem für viele Pflanzen und Tiere eine wichtige Rolle als Lebens- und Rückzugsräume. Durch den Wegfall der Flächen wird ihr Lebensraum massiv eingeschränkt beziehungsweise vernichtet.

 

Zwei Naturschutzgebiete, in denen Chrobock unterwegs ist, sind die Emmericher Ward und die Moiedtjes-Teiche. Hier hat er die Erfahrung gemacht, dass der zunehmende Einfluss des übermäßigen Nährstoffeintrags – vor allem Stickstoff – sich bereits in der Zusammensetzung der Pflanzenarten bemerkbar macht. Pflanzen wie Brennnessel und Brombeere, die mit diesem Überangebot umgehen können, vermehren sich. Andere wie Wasserfeder und Tannenwedel, die es nicht können, werden weniger und verschwinden über kurz oder lang. So geht die biologische Vielfalt auch hier am Niederrhein verloren.

 

Im Vorfeld der Landratswahl haben der NABU Kreis Kleve und die NABU-Naturschutzstation Niederrhein die drei Landratskandidat*innen zum Thema Gewässerrandstreifen befragt.

Peter Driessen kritisiert, dass bisher „das große ökologische Potenzial, das hier liegt, nur marginal ausgeschöpft wurde.“ Er möchte, dass „die Verfahren in Planung und Bewertung mit ökologischer Orientierung weiterentwickelt werden.“ Großzügige Gewässerrandstreifen müssen aus seiner Sicht „von der Ausnahme zum Regelfall werden.“ Die Landschaftsplanung soll aus seiner Sicht hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Silke Gorißen findet, dass in der Landschaftsplanung Randstreifen schon jetzt großflächig vorgesehen und – wo sinnvoll –über Vertragsnaturschutz eingerichtet [sind]“. Sie führt aus, dass „schon jetzt bei uns Randstreifen von bis zu zehn Metern angeordnet werden können.“ Weiterreichende, verpflichtende Randstreifen sieht sie als faktische Enteignung der Flächenbesitzer an. Ihr Ziel ist es, „im Einklang und in Abstimmung mit Flächennutzern Verbesserungen der Gewässersituation auch mit Hilfe von Förderprogrammen zu erreichen.“

Guido Winkmann sieht die Beteiligten erst einmal in der Eigenverantwortung. Es ist ihm aber klar, dass „die Uferrandstreifen eine besondere ökologische Bedeutung haben“. Daher will er sich mit diesem Thema befassen, etwa in Form eines runden Tisches mit den wichtigsten Verbänden im Kreis.

 

„Bei der Volksinitiative Artenvielfalt NRW ist der Schutz von Flora und Fauna entlang von Gewässer eine der zentralen Forderungen.“ führt Chrobock noch aus. NABU, BUND und LNU wollen, dass bei Grünland und ackerbaulicher Nutzung Randstreifen verbindlich einzuhalten sind. Chemisch-synthetische Pestizide sowie mineralische Dünger und Gülle sollen hier nicht ausgebracht werden dürfen. „Wer sich dafür einsetzen will – auch über die Wahl hinaus, kann etwa bei uns in der Station, aber auch an vielen anderen Sammelstellen im Kreis Kleve dafür unterschreiben“, wirbt Chrobock für das Anliegen.

 

Mehr Informationen zu den Positionen der Landratskandidat*innen zum Naturschutz sind auf der Website der NABU-Naturschutzstation Niederrhein zu finden: www.nabu-naturschutzstation.de.

Weitere Informationen zur Position von NABU, BUND und LNU zum Wassergesetz und zur Volksinitiative Artenvielfalt insgesamt: artenvielfalt-nrw.de/gesetzentwurf-landeswassergesetz-volksinitiative-artenvielfalt-nrw-fordert-zuruecknahme/

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